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HACCP für Kühlprozesse

HACCP und Schnellkühlung

Die HACCP-Vorschriften (Hazard Analysis Critical Control Points) verlangen, dass gekochte Lebensmittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums durch die Gefahrenzone (60°C bis 10°C) gekühlt werden — in den meisten Rechtsordnungen typischerweise 2 Stunden. Die Vakuumkühlung erreicht dies in 6-12 Minuten und liegt damit deutlich innerhalb der HACCP-Anforderung.

Kritische Kontrollpunkte

  • CCP 1: Kochen — überprüfen, dass die Kerntemperatur ≥75°C erreicht
  • CCP 2: Kühlen — überprüfen, dass die Temperatur innerhalb der erforderlichen Zeit auf ≤10°C sinkt
  • CCP 3: Kühllagerung — Temperatur bei ≤4°C halten

Vakuumkühler mit integrierter Temperaturaufzeichnung liefern eine vollständige HACCP-Dokumentation für jede Charge.

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